Zwei SBB-Angestellte, die am Arbeitsplatz über einen mehrwöchigen Zeitraum täglich zwei bis vier Stunden Internetpornografie konsumierten, erhalten nun die Quittung für ihren starken Sexualtrieb: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt ihre fristlose Entlassung.
Der betriebsinterne Informatikdienst der SBB hat eine «intensive Nutzung» pornografischer Websites am Arbeitsplatz festgestellt, so die Richter. Darauf haben die SBB die Identität der beiden Angestellten überprüfen lassen - jedoch ohne zuvor die zuständigen Personaldienste zu benachrichtigen.
Dadurch haben die SBB gegen das geltende Datenschutzgesetz verstossen. Diese Unregelmässigkeiten genügen allerdings nach Ansicht der Richter nicht, um dem Kontrollbericht die Gültigkeit als Beweismittel zu versagen. Angesichts der «Schwere der festgestellten Tatsachen» durfte der Bericht des Informatikdienstes zu ungunsten der beiden Angestellten verwendet werden. Die fristlosen Entlassungen sind somit rechtmässig.
Als letzter Strohhalm bleibt allenfalls noch der Weg ans Bundesgericht.