Früher war vieles einfacher: Auf dem GA und dem Halbtax-Abo war jeweils ein Ablaufdatum verzeichnet. Wollte man sein Abo verlängern, ging man zum SBB-Schalter, löste ein Anschluss-Abo und die Sache war erledigt.
Seit die SBB den SwissPass eingeführt haben, ist alles anders: Auf dem GA und dem Halbtax-Abo ist kein Ablaufdatum mehr verzeichnet, und das Abo verlängert sich automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.
Wie schreiben doch die SBB in ihrem Prospekt zum SwissPass: «Mehr als die Hälfte unserer Kundinnen und Kunden verlängern ihr GA oder Halbtax-Abo nahtlos. Dank dem SwissPass müssen Sie nicht mehr an die Aboverlängerung denken und bleiben so immer mobil. Ihre SwissPass-Karte bleibt während mehrerer Jahre gültig, und Ihr Abo verlängern wir auf derselben Karte. Vor der automaischen Aboverlängerung erinnern wir Sie rechtzeitig an den möglichen Kündigungstermin.»
So weit die SBB. Doch wie oft landet ein Brief ungeöffnet im Papierkorb. So vielleicht auch der Brief der SBB. Und schon muss man für ein GA oder ein Halbtax-Abo weiter bezahlen, obwohl man es vielleicht gar nicht mehr nutzen will. Wer die Rechnung fürs Abo nicht umgehend zahlt, wird von den SBB unsanft daran erinnert.
«Die automatische Vertragsverlängerung ist für viele Leute nach wie vor sehr ärgerlich, wir erhalten entsprechende Reaktionen und Reklamationen dazu», erklärt Josianne Walpen, Leiterin Ernährung und Mobilität beim Schweizerischen Konsumentenschutz, gegenüber dem Klein Report.
«Erstaunlich dabei ist, dass trotz der hohen Hürden, welche die SBB und der VöV den Kundinnen und Kunden bezüglich befristetem Vertrag (kann nur am Schalter so gelöst werden, nicht aber über die Online-Kanäle oder per Telefon) in den Weg legen, immer noch 30 Prozent einen befristeten Vertrag abgeschlossen haben. Dies ist wohl auch der Grund, dass die SBB wie beim Halbtax nun auch beim GA einen Rabatt gewähren, wenn man nahtlos und ohne vorherige Kündigung das GA erneuert», so Walpen weiter.
Doch verstossen nahtlose Aboverlängerungen nicht gegen geltendes Recht? «Eine Rechtsprechung gibt es zu diesen Knebelverträgen nicht, sie sind umstritten und werden kontrovers eingeschätzt. Aus unserer Sicht ist es jedoch klar, dass sich eine Konsumentin, ein Konsument für ein Produkt oder eine Leistung entscheiden soll und sich nicht aktiv gegen ein Angebot oder eine Leistung wehren muss», führt Walpen weiter aus.
«Bei den Telekom-Firmen haben unsere Interventionen genützt, die sogenannten Rollover-Verträge sind in dieser Branche bei den wichtigen Anbietern verschwunden», so die Leiterin Ernährung und Mobilität bei der Stiftung für Konsumentenschutz abschliessend.
Was sagen die SBB zu den happigen Vorwürfen? Der Klein Report hat bei Reto Schärli, Mediensprecher SBB, nachgehakt. «Vor der automatischen Aboverlängerung erinnern wir Sie rechtzeitig an den möglichen Kündigungstermin», erklärt Schärli.
«Zusätzlich können Sie sich auf swisspass.ch unter 'Einstellungen/Benachrichtigungen' eine E-Mail- oder SMS-Erinnerung für Ihren Kündigungstermin einrichten.»
Aber warum verzichten die SBB eigentlich darauf, das so wichtige Ablaufdatum auf dem SwissPass zu verzeichnen? Schärli: «Auf dem SwissPass erhalten Sie unterschiedliche Abos und Sie können Partnerdienste damit nutzen. Ihr Abo verlängern wir während mehreren Jahren auf derselben Karte. Deshalb drucken wir nicht darauf, welches Abo Sie haben oder bis wann es gültig ist», so Schärli weiter.
«Dies geschieht elektronisch, indem Abo und Gültigkeitsdauer auf dem Chip der Karte aktiviert werden. So reduzieren wir Anzahl und Vertrieb der produzierten Karten – ganz im Interesse der Nachhaltigkeit.»
Mit der automatischen Aboverlängerung haben die SBB vor allem eins erreicht: Sie verärgern ihre Kunden nachhaltig.