Boris Becker will von der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) umgerechnet 1,53 Mio. Fr. (1 Mio. Euro) Entschädigung für die Verwendung seines Fotos für Werbezwecke. Gemäss Beckers Anwalt Georg Stock hatte die Zeitung in der Kampagne für ihr Sonntagsblatt im Herbst 2001 das Bild Beckers ohne dessen Einwilligung in Annoncen, auf Plakaten und in Fernsehspots «millionenfach» verbreitet. Anwalt Stock nannte am Mittwoch die Summe von einer Million Euro vor dem Oberlandesgericht München (OLG).
Zunächst hat der 21. Zivilsenat nur über Beckers Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Werbung für die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» zu entscheiden. Davon wiederum hängt ein möglicher Schadenersatz ab. Das Landgericht München I hat den Verlag in erster Instanz zur Auskunft darüber verpflichtet, über die Berufung will der OLG-Senat am 27. Juni entscheiden. Die Werbung zeigte eine Ausgabe der neuen «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» mit der bebilderten Ankündigung einer Geschichte über den Sportler unter Verweis auf Seite 17. Dabei handelte es sich um eine nie veröffentlichte «Null-Nummer». «Sie wollten mit meinem Mandanten Aufmerksamkeit erregen», sagte Beckers Anwalt Georg Stock.
Die FAZ-Anwälte Robert Schweizer und Ulrich Schäfer-Newiger pochten dagegen auf die Pressefreiheit, die in einem vergleichbaren Fall einer Abbildung von Marlene Dietrich zu Werbezwecken vom deutschen Bundesgerichtshof in den Vordergrund gestellt worden sei.
Freitag
30.05.2003