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Freitag
02.10.2009

Die Berliner «Tageszeitung» («Taz») hat einen Prozess vor dem Bundesgerichtshof gegen die «Bild»-Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag gewonnen. Gegen die Satirewerbung des linksalternativen Blattes sei nichts einzuwenden, urteilte die letzte Instanz nach einem vierjährigen Rechtsstreit. Die Werbung gebe niemanden der Lächerlichkeit preis, erklärte der BGH. Vielmehr solle die Werbung zum Ausdruck bringen, dass die «Taz» nicht den Massengeschmack anspreche.

Im umstrittenen TV-Spot sieht man einen älteren Mann mit Schmerbauch und Jogginganzug an einem Kiosk nach «der Zeitung» fragen, worauf er die «Taz» erhält, was sich als Scherz des Kioskverkäufers herausstellt, worauf alle lachen. Befriedigt zieht er dann mit der «Bild»-Zeitung davon. Am folgenden Tag kommt der Kunde wieder und fragt diesmal nach der «Taz», was sich ebenfalls als Scherz entpuppt, worauf alle erneut lachen. Der Spot endet mit dem Slogan: «`Taz` ist nicht für jeden. Das ist OK so.»