«Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?» Mit dieser Frage hat sich das österreichische Satireportal «Tagespresse» an das Handelsgericht Wien gewendet und dort Klage gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger eingereicht. Klagegrund: Unlauterer Wettbewerb.
Hanger werde für das Satireportal zur «immer härteren Konkurrenz» und führe das Publikum in die Irre, indem er sich als Politiker geriere. Der «sittenwidrige Wettbewerb» entstehe, weil der Politiker «regelmässig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand des Politikers» verbreite.
Die Gerichtskosten werden, wie «Tagespresse»-Gründer Fritz Jergitsch in einem Interview mit dem Wiener «Standard» erklärt, aus jenen Einnahmen von 712,58 Euro gedeckt, die sein Satireportal für Inserate der Regierung über ein Werbenetzwerk erhalten hat.
Die Aktion mit typischem Wiener Schmäh ist nicht nur in zahlreichen Medien bis zum ORF aufgenommen worden. Heute kann die «Tagespresse» (Eigenwerbung: «Nachrichten erfahren, bevor sie passieren») auf ihrer Webseite vermelden: «Das Wiener Handelsgericht bewertet unsere Klage als juristisch plausibel und lässt sie zu.»
Das Gericht hat demnach dem Realsatiriker Hanger eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um auf den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu antworten, und vier Wochen für die Antwort auf die Klage. Es besteht Anwaltspflicht.
In seiner Replik muss er «dem Gericht beweisen, dass er kein Satiriker ist, der uns Marktanteile durch sittenwidrigen Wettbewerb wegnimmt». Tut er das nicht oder nur unzureichend, muss er sich den Forderungen beugen: fortan einen 3×4 cm grossen «Satiriker»-Anstecker zu tragen und durch Schaltungen auf «Standard», «Krone» und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären, dass er kein Politiker ist.