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Freitag
06.06.2003

Satirische Sendungen dürfen sich über Religion lustig machen, solange zentrale Glaubensinhalte nicht «erheblich» berührt werden. Mit diesem Urteil hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ihre Rechtssprechung geändert. Die UBI wies eine Beschwerde gegen die wöchentlich ausgestrahlte Satiresendung «La Soupe est pleine» auf Radio Suisse Romande (RSR) ab, wie die Beschwerdeinstanz am Freitag mitteilte. In der Sendung vom 7. April 2002 äusserten sich die Macher satirisch über Ostern, die Auferstehung und den Papst.

Da der Ostermontag auf den 1. April fiel, verknüpften sie die beiden Tage miteinander. Dieser Umstand relativiere die gemachten Aussagen, befand die UBI. Deshalb berührten die beanstandeten Passagen die zentralen Glaubensinhalte nicht in erheblicher Weise, auch wenn gewisse Aussagen von schlechtem Geschmack zeugten.