Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat eine Beschwerde des Mobilfunkanbieters Lycamobile gegen eine Sanktion des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) abgewiesen.
Das Bakom hatte Lycamobile wegen erhöhter Tarife, die «nicht mit den auf der Webseite publizierten Preisen übereinstimmten, mit 320`000 Franken abgestraft. Mit Testanrufen im Jahr 2017 war das Bakom dem Mobilfunkunternehmen auf die Schliche gekommen.
Aber auch danach sei weiter falsch abgerechnet worden. Das Bundesverwaltungsgericht hält nun fest, dass die Firma viel Zeit gehabt hätte, um den widerrechtlichen Zustand zu beheben.
Gegen die Höhe der Sanktion von 320`000 Franken legte Lycamobile Widerspruch ein. Das Unternehmen mit Sitz in Zürich war nur bereit, eine Strafe von maximal 47`000 Franken anzuerkennen.
Das Gericht hält die Sanktionshöhe hingegen für verhältnismässig. Lycamobile erzielte in den Jahren 2014 bis 2016 einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 64 Millionen Franken. Die höchst mögliche Strafzahlung hätte sich auf bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes, also 6,4 Millionen Franken, belaufen dürfen.
Gegen das Urteil kann Lycamobile innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.