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Mittwoch
08.03.2023

Vermarktung

Viagogo bietet auf seiner Webseite Eintrittskarten oft zu massiv überhöhten Preisen an, ohne dass die echten Veranstalter etwas davon haben...           (Screenshot Webseite)

Viagogo bietet auf seiner Webseite Eintrittskarten oft zu massiv überhöhten Preisen an, ohne dass die echten Veranstalter etwas davon haben... (Screenshot Webseite)

Der Kartenvermittler Viagogo ist für viele Kulturveranstalter seit Jahren ein lästiger Trittbrettfahrer. «Wir sind der weltweit grösste Sekundärmarktplatz für den Verkauf von Live-Event-Tickets. Die Preise werden von den Verkäufern festgelegt und können unter oder über dem Originalpreis liegen», heisst es fromm auf der Webseite des Unternehmens.

Die Wahrheit präsentiert sich ein bisschen anders. Viele Ticketkäufer haben Viagogo als «unseriös» erfahren müssen. Sie beklagen den Tickethandel in verschiedenen Foren als «eine Abzocke».

Auch die Kulturschaffenden ärgern sich. Die deutsche Band Die Ärzte warnen sogar ausdrücklich vor «Viagogo und anderen Gangster-Portalen».

In der Schweiz hat der Konsumentenschutz bereits vermehrt vor dem Erwerb von Tickets für Veranstaltungen auf der Plattform Viagogo gewarnt. Um den Weiterverkauf zu horrenden Preisen zu unterbinden, griffen einige Veranstalter bereits hart durch: Wer bei Viagogo Eintrittskarten kauft, bleibt draussen.

Die Salzburger Festspiele wollten sich den Wiederverkauf ihrer Tickets zu massiv überhöhten Preisen nicht bieten lassen und sind gegen Viagogo vor Gericht gezogen.

Jetzt hat der Salzburger Festspielfonds mit seiner Klage gegen den Online-Kartenvermittler Viagogo wegen unzulässiger Vermittlung von Eintrittskarten auch in letzter Instanz Recht bekommen, wie der österreichische «Standard» schreibt.

Der Oberste Gerichtshof habe das Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt. «Die Vermittlung von Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele durch Viagogo, oft vielfach zu überhöhten Preisen, war rechtswidrig», informierten die Salzburger Festspiele am Montag.

Beschwert hatten sich Besucher der Festspiele, die auf den Viagogo-Webseiten die begehrten Karten im guten Glauben gekauft hatten, die sich allerdings im Nachhinein als massiv überteuert herausgestellt hatten.

Viagogo habe in einem zweieinhalb Jahre andauernden Prozess versucht, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und so einer Haftung zu entgehen, hiess es in der Aussendung.

Darüber hinaus habe Viagogo durch unzulässige Verwendung der Marke «Salzburger Festspiele» den falschen Eindruck erweckt, dass der Ticketverkauf auf der Plattform autorisiert sei und so die Userinnen und User der Plattform getäuscht.

Das Urteil wird in Kreisen der Veranstalter als «richtungsweisend» gegen die irreführenden und kundenfeindlichen Geschäftspraktiken von Viagogo eingestuft. In Salzburg sieht man den Erfolg vor Gericht als ein «grosser Erfolg für den Schutz unserer Festspielgäste». Dieser werde weit über die Grenzen Salzburgs und Österreichs hinaus Wirkung zeigen.

Viagogo muss das Urteil auf seiner Webseite für vier Wochen veröffentlichen. Weiters muss das Urteil in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz auf Kosten von Viagogo veröffentlicht werden.