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Montag
20.09.2021

Medien / Publizistik

Hanna Lakomy alias Salomé Balthus in ihrer Kolumne «Nachtgesichter»... (Bild: Screenshot)

Hanna Lakomy alias Salomé Balthus in ihrer Kolumne «Nachtgesichter»... (Bild: Screenshot)

Eine Vergleichsverhandlung zwischen der Edelprostituierten und Philosophin Salomé Balthus – mit bürgerlichem Namen Klara Johanna Lakomy – gegen die «Weltwoche» hat nicht gefruchtet.

Gemäss der «SonntagsZeitung» haben sich die unter anderem auf Persönlichkeitsverletzung klagende Salomé Balthus und der Anwalt und Verlagsleiter des Wochenmagazins am Freitag vor dem Zürcher Bezirksgericht getroffen. Streitpunkt ist die Geschichte von Journalist Roman Zeller, der Balthus über ihre non-profit-orientierte Escort-Agentur Hetaera buchte. Zeller zahlte 1'000 Euro und traf Balthus zum Dinner in Berlin.

In einer Mail, die Tamedia vorliegt, hatte sie zuvor ein journalistisches Porträt über sich explizit abgelehnt. Die Sekretärin der Agentur habe «Weltwoche»-Journalist Zeller mitgeteilt, dass Salomé Balthus ausrichten lasse, «dass sie an einer Zusammenarbeit mit der ‚Weltwoche‘ keinerlei Interesse hat».

Der Journalist schrieb dennoch einen Artikel über das Treffen und sparte nicht mit schlüpfrigen Details und publizierte trotz Mail von Balthus sehr persönliche und intime Passagen, welche die Edelprostituierte aber in grossen Teilen als frei erfunden zurückwies.

Gemäss der «SonntagsZeitung» bat Roman Zeller, der wie ein Bukowski für Arme vorging, die Beschriebene nach der Publikation in einer Weihnachtskarte um Entschuldigung. Für deren Anwalt Pablo Bünger komme dies einem Schuldeingeständnis gleich. «Das Vorgehen des Schweizer Journalisten empfindet die 36-Jährige als Vertrauensbruch und Persönlichkeitsverletzung», so die Zeitung.

Ein Freier kaufe einzig eine sexuelle Dienstleistung. «Das Recht, über den Ablauf eines Treffens zu berichten und gegen den Willen der Prostituierten intime Detailas aus deren Leben öffentlich zu verbreiten, steht ihm hingegen nicht zu – auch dann nicht, wenn er sich zuvor als Journalist zu erkennen gegeben hat.»

Roman Zeller publizierte seinen Artikel ein halbes Jahr nachdem Roger Schawinski sich in seiner damaligen SRF-Talksendung im April 2019 an Salomé Balthus abgearbeitet hatte. Sobald es um Erotik, Sex und Intellektualität geht, entgleitet und entgleist es Schawinski.

Der Talk endete im Desaster und mit einigen Beanstandungen: So gipfelte ein Vorwurf darin, er habe ihre «Menschenwürde verletzt» und sie blossgestellt.

Die Unterhosen-Geschichte führte am Bezirksgericht Zürich am Freitag zu keinem Resultat: Laut Anwalt Bünger sei der Gegenanwalt nicht bereit gewesen, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten.