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Freitag
06.06.2003

Das lettische Verfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil die Mediengesetze des baltischen Staats korrigiert und damit die Situation der russischen Minderheit gestärkt. Die bislang geltenden Beschränkungen für die Ausstrahlung von fremdsprachigen Programmen seien verfassungswidrig, entschieden die Richter in ihrem am Freitag in Riga veröffentlichten Urteil. Seit 1995 mussten in Lettland Radio- und Fernsehsender mindestens 75% ihres Programms in der Staatssprache Lettisch verbreiten. Die russische Minderheit, die etwa ein Drittel der Bevölkerung in dem EU-Anwärterstaat ausmacht, bezeichnete dies stets als diskriminierend. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der «Chancengleichheit privater Medienunternehmen». Die Klage eingereicht hatte die oppositionelle Liste «Für Menschenrechte in einem vereinten Lettland».