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Mittwoch
26.02.2025

Medien / Publizistik

Auf die Veröffentlichung des Schulbriefs (Bild) durch Glarner folgte «Telefonterror durch Unbekannte»... (Bild: Screenshot blick.ch)

Auf die Veröffentlichung des Schulbriefs (Bild) durch Glarner folgte «Telefonterror durch Unbekannte»... (Bild: Screenshot blick.ch)

SVP-Nationalrat Andreas Glarner schoss in einem Tweet gegen den Gender-Tag einer Schule. Der «Blick» warf ihm daraufhin «Hetze» vor – und wird nun vom Schweizer Presserat zurückgepfiffen.

«Schulleitung entlassen: SVP-Glarner hetzt gegen Gender-Tag an Schule in Stäfa ZH» titelte Blick Online im Mai 2023. Der Bericht drehte sich um einen Thementag zu Geschlechter- und Gleichstellungsfragen

Glarner veröffentlichte den Einladungsbrief auf seinem Twitter-Account, verbunden mit der Frage: «Wer greift durch und entlässt die Schulleitung?». 

Der «Blick» berichtet von «Telefonterror durch Unbekannte». Die Empörungswelle im Netz habe für die Schule unangenehme Folgen. 

Weitere Online-Artikel zu dem umstrittenen Tweet folgten. Dabei wurde auch die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner mit einer Aussage zitiert, die sie gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen» von SRF gemacht haben soll. 

«Wer in dieser Art Hetze betreibt und Personendaten veröffentlicht, nimmt seine Verantwortung als Politiker nicht wahr», sagte die Mitte-Politikerin gemäss Blick Online im «Regionaljournal».

Im selben Beitrag habe Steiner laut «Blick» auch kritisiert, dass Andreas Glarner den Einladungsbrief der Schule integral veröffentlicht habe, mit Namen und Telefonnummer einer Sozialarbeiterin.

Der SVP-Mann reichte beim Presserat Beschwerde ein mit der Kritik, er hätte zu diesem «schweren Vorwurf» angehört werden müssen. 

Ist «Hetzen» ein schwerer Vorwurf? Nach der bisher geltenden Praxis des Presserats wäre dies nicht der Fall gewesen, denn gegen jemanden hetzen ist nicht «illegales oder vergleichbares Handeln». 

Mit der neuen Regelung der Richtlinie 3.8 jedoch lautet das Kriterium «Vorwürfe gelten als schwer, wenn sie gravierendes Fehlverhalten beschreiben oder sonstwie geeignet sind, jemandes Ruf nachhaltig zu schädigen». 

Demnach hätte Glarner angehört werden müssen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme hervorgeht. 

Gleichzeitig hob der Presserat aber auch hervor, «dass derartig pointierte Einschätzungen weiter möglich bleiben müssen, es geht auch nicht darum, den redaktionellen Befund zu neutralisieren, sondern es geht darum, der kritisierten Partei gegenüber Fairness walten zu lassen».

Länge und Platzierung der Stellungnahme seien und blieben Sache der Redaktion, schreibt der Presserat weiter.