Weil der Fokus nicht auf der «Handlung der Show», sondern auf der «Produktpräsentation und -inszenierung» gelegen sei, hat ProSieben gegen die Werberegelungen verstossen. Dies in der Sendung «Germany`s Next Topmodel», wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) entschieden hat.
Und auch in zwei weiteren Fällen hat sich ProSiebenSat.1 eine Rüge des Aufsichtsgremiums wegen unklarer Trennung von Programminhalt und Werbebotschaft eingehandelt. Der Werbetrenner in der Sendung «Newtopia» ist aus Sicht des ZAK ein Verstoss, «da er den Anforderungen der leichten Erkennbarkeit der Werbung und deren eindeutiger Absetzung vom redaktionellen Programm» nicht genüge.
Der umstrittene Trenner wirke nicht wirklich trennscharf, weil das Signalwörtchen Werbung nur «relativ klein und unauffällig am Bildschirmrand» erscheine, während der Sendungstitel «Newtopia» die Augen der Zuschauer auf sich zöge, zumal auch noch ein Protagonist der Sendung zu sehen sei.
Ähnlich unscharf trenne der Werbetrenner der Sendung «Von A bis Z» auf Sixx, ebenfalls zu ProSiebenSat.1 gehörig: Der kurze Spot sei laut Aufsichtsbehörde «durch seine Gestaltung deutlich auf das Programm von Sixx ausgerichtet und nicht auf den Hinweis, dass im Anschluss Werbung erfolgt».
Das letzte Wort in dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht. Erst im Oktober hatten sich die Behörden darüber den Kopf zerbrochen, wann eine Trennung von Werbug und Inhalt tatsächlich zieht und wann nicht. Die oberste Instanz kam zum Schluss, dass die nötige Trennung «dann eindeutig ist, wenn sich dem durchschnittlichen, nicht übermässig konzentrierten Zuschauer aufgrund der Gestaltung des als Zäsur engesetzten Mittels und sonstiger Umstände der Eindruck aufdrängen muss, dass als nächstes Werbung läuft».