«53’000 Franken für eine Abschiedsparty» oder «Zum Abschied der Chefin spielt sogar Konstantin Wecker auf» und «Finanzkontrolle kritisiert unbewilligtes 53’000 Franken-Fest in der Psychiatrischen Klinik».
Unter diesen Titeln hat der «Bote der Urschweiz» eine Breitseite gegen die Psychiatrische Klinik Zugersee und deren ehmalige Chefärztin abgefeuert.
Der Hauptartikel vom 17. Juli 2019 von Chefredaktor Jürg Auf der Maur schildert – nach der Erläuterung von Zuständigkeiten im Psychiatriewesen der Kantone Zug, Schwyz und Uri – dass der Abgang der Chefärztin mit einem «grossen und nicht minder teuren Fest» begangen worden sei, einem «Fest, an dem es offenbar an nichts mangelte».
Der Artikel und ein grosses Bild der Klinik deckten zwei Drittel der Seite ab, wie der Presserat die Aufmachung des Artikels am Freitag in seiner Stellungnahme beschrieb. Auf der Frontseite setzte der Anreisser noch einen drauf mit dem Leiter der Schwyzer Finanzkontrolle, der erklärte, ihm seien keine ähnlichen Fälle wie die Vorfälle an der Psychiatrischen Klinik Zugersee im Jahr 2017 bekannt.
Zitat im «Boten der Urschweiz»: «Eine Verabschiedungsfeier, welche die damalige Chefärztin steigen liess. Das Fest liess keine Wünsche offen und kostete über 53’000 Franken. Das wird aus dem Bericht der Schwyzer Finanzkontrolle bekannt, den Pfyl gestern veröffentlichte».
Das gebe unter anderem zu reden, weil das Geld aus Sponsorentöpfen stamme, welche von Versicherten gespiesen würden, schreibt der Presserat über den Sachverhalt. An der Feier hätten nicht nur Mitarbeitende der Klinik teilgenommen, heisst es in der Geschichte, auch Freunde und Kollegen der scheidenden Chefin seien eingeladen gewesen.
Der Zuger Regierungsrat Martin Pfister, Präsident des Psychiatriekonkordates, habe reagiert und gesagt, er werde sicherstellen, dass sich derartige Vorgänge nicht wiederholten.
Unter dem Zwischentitel «Ohne Bewilligung aus Pool für Weiterbildung Geld genommen» schreibt Journalist Jürg Auf der Maur, dass die Feier zwar nicht mit Steuergeldern bezahlt, dass sie aber auch nicht von der Chefärztin persönlich bezahlt worden sei, sondern aus dem «Ärzte- und Sponsoring-Pool», der eigentlich zur Weiterbildung der Ärzte gedacht sei. Für diesen gebe es kein Reglement, das Sinn und Zweck dieses Pools genau umschreibe, noch habe eine Bewilligung für die Party und die Geldentnahme vorgelegen, heisst es im Artikel.
Mit Ausnahme der Festausgaben hätten die Revisoren nichts festgestellt, was nicht den Rechtsgrundlagen entsprochen hätte, schreibt der Journalist und zitiert dann den zuständigen Politiker: «Auch Martin Pfister, Zuger Regierungsrat und Präsident des Konkordatsrates, schnauft hörbar auf. ‚Der Konkordatsrat hat festgestellt, dass keine öffentlichen Gelder oder Kantonsbeiträge im Spiel waren‘, teilt er mit».
Die betroffene ehemalige Chefärztin der Klinik Zugersee erhob Beschwerde beim Presserat. Die Berichterstattung verstosse unter anderem gegen die Ziffern 1 (Verpflichtung zur Wahrheit), 3 (Unterschlagen wichtiger Informationen), 7 (Unterlassen nicht gerechtfertigter Anschuldigungen) sowie gegen das Fairnessprinzip der Präambel der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (nachfolgend «Erklärung»).
Der Presserat gab der Beschwerdeführerin bezüglich der «Wahrheitspflicht» (Ziffer 1) und «sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen» (Ziffer 7) recht. Darin habe der «Bote der Urschweiz» die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
Die im Artikel beschuldigte Ärztin führte in ihrer Beschwerde vom 24. September 2019 zur Verpflichtung zur Wahrheit aus, dass es das beschriebene teure Fest oder eine derartige teure Party gar nie gegeben habe.
«Es habe einen schlichten Liederabend mit Konrad Wecker gegeben, anlässlich dessen es laut dem Leiter der Schwyzer Finanzkontrolle zu Konsumationen im Wert von insgesamt 187 Franken gekommen sei, das ergebe 1.35 Franken pro Person. Demgemäss sei die Charakterisierung einer ‚teuren Abschiedsparty‘, an der ‚keine Wünsche offenblieben‘ falsch», schreibt der Presserat über die Ausführungen der ehemaligen Chefärztin.
«Aus dem Bericht der Finanzkontrolle Zug vom 6. September 2017, den die BF der Beschwerde beilegt, gehe hervor, dass sich die Gesamtkosten des Liederabends mit Konstantin Wecker auf 10’161 Franken beliefen. Über diesen Liederabend hinaus habe – so die BF – ein Fachsymposium stattgefunden mit namhaften Referenten (Kosten insgesamt, inklusive Abendessen für die Gäste: Fr. 43’337.30)», heisst es weiter. «Über diesen Anlass, welcher im Übrigen als Weiterbildungsveranstaltung regelmässig organisiert werde, hier ergänzt mit dem Nachtessen zum Abschied der BF, habe der Bericht aber nichts ausgesagt.»
Zudem sei der falsche Eindruck erweckt worden, Journalist Jürg Auf der Maur habe mit Regierungsrat Martin Pfister über diese Angelegenheit gesprochen («Pfister schnauft hörbar auf»). «Das sei nicht der Fall gewesen», so die Beschwerdeführerin.
Das Fairnessprinzip sei auch verletzt worden, da sie selber nie zu den Vorwürfen befragt worden sei. Auch habe die Zeitung nicht mit anderen über die Vorgänge informierten Personen Kontakt aufgenommen. «Seine einzige benannte Auskunftsperson, Herr Pfyl, der Leiter der Finanzkontrolle Schwyz, habe keinen Bezug oder Einblick in die Vorgänge in der Klinik Zugersee, er habe all seine Informationen nur aus zweiter Hand», argumentierte die Beschwerdeführerin.
Nebst der Beschwerde der Ärztin erreichte den Presserat kurz vorher eine weitere Beschwerde, nachdem der Presserat Ergänzungen angefordert hatte. «Auch Y. und neun weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik Zugersee (Beschwerdeführer und -führerinnen 2, BF 2) Beschwerde gegen die beiden Artikel im ‚Boten der Urschweiz‘», schreibt der Presserat.
Diese Personen machten im Wesentlichen die gleichen Verstösse (Ziffer 1) geltend. Es habe keine Abschiedsparty für 53’000 Franken gegeben, nur einen schlichten Liederabend ohne Verköstigung und ein Fachsymposium, das mehr als 80 Prozent der Kosten verursacht habe, welches der «Bote der Urschweiz» als Kosten einer «Party» vermeldet habe.
In seiner Stellungnahme wiederum erklärt Chefredaktor Jürg Auf der Maur, dass zwei Veranstaltungen zum Abschied der Chefärztin durchgeführt worden seien, die zusammen 53’000 Franken gekostet hätten. Dazu eingeladen seien auch «Freunde» gewesen, es sei also nicht nur um Fachpersonal, Arbeitskollegen oder Patienten gegangen.
Der «Bote der Urschweiz» habe sich bei beiden Artikeln auf den Bericht der Finanzkontrolle Schwyz abgestellt. Dieser hätte sich «unter Federführung der Zuger Kollegen» mit dieser Feier und deren Kosten auseinandergesetzt, nachdem die Feierlichkeiten und deren Kosten bei den Aufsichtsorganen zu grosser Verärgerung geführt hätten.
«Solche Kontrollberichte zeigten jeweils die gemeinsame Sicht aller Beteiligten, sie seien vergleichbar mit jenen des Bundes, es gebe keine journalistischen Zweifel, dass das, was darin festgehalten werde, auch zutreffe», schreibt Jürg Auf der Maur in seiner Stellungnahme. Entsprechend erübrige es sich, die Beteiligten nochmals zu kontaktieren.
Das werde «beispielsweise auch bei Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle oder der Finma so gehandhabt», argumentiert der Journalist. Zudem habe er noch andere (nicht genannt sein wollende) Quellen für seine Berichterstattung gehabt.
Zur Beweisführung erwähnt der Journalist noch die Autorisierung des ganzen Artikels durch den Leiter der Schwyzer Finanzkontrolle.
Und dass er gar nicht mit Regierungsrat Martin Pfister gesprochen habe, erklärt Auf der Maur, der den Politiker mit «Pfister schnauft hörbar auf», in den Text einführte, so: Es gehe hier «um die Aufgabe des Journalisten, komplexe Vorgänge aus der Amtssprache in eine ‚gut verständliche ‹Alltagssprache›‘ umzusetzen». Dabei kämen «auch fiktive Elemente, respektive journalistische Ausdrucksformen zur Anwendung», zitiert ihn der Presserat abschliessend.