Polen wurde vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines Publikationsverbots für zwei Zeitschriften gerügt. Das Gericht in Strassburg sprach dem Antragsteller, der 1993 und 1994 die Zulassung der Zeitschriften beantragte, knapp 4 400 Euro als Entschädigung zu. Damals hatte ein Gericht in Bielsko-Biala im Süden Polens die beiden Anträge mit der Begründung zurückgewiesen, die Titel der Hefte stimmten nicht mit den Inhalten überein und seien deshalb irreführend. «Deutschland, ein Feind Polens seit tausend Jahren» war der Titel des einen Heftes. Das polnische Gericht begründete sein Verbot dieser Publikation damit, dass der Titel «im Widerspruch mit der Wirklichkeit» stehe und den Schwerpunkt auf die negativen Aspekte in den Beziehungen zwischen Polen und Deutschland setze. Das Heft liefere ein «Bild unausgeglichener Fakten».
Freitag
15.03.2002