Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen.
Der Supreme Court in London teilte am Montag der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben. Als Begründung sehen die Richter keine ausreichenden Rechtsgründe.
Der Londoner High Court hatte im Dezember grünes Licht für eine Auslieferung des 50-Jährigen in die USA gegeben, woraufhin Assanges Anwälte Einspruch angekündigt hatten. Im Januar dann machte der High Court den Weg für einen solchen Berufungsantrag frei.
Mit der aktuellen Ablehnung dieses Antrags ist eine mögliche Auslieferung in die USA wieder wahrscheinlicher geworden. Das letzte Wort sei aber noch nicht gesprochen, heisst es.
In Amerika drohen dem gebürtigen Australier 175 Jahre Haft. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Vorgeworfen wird Assange, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle. Der Whistleblower sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
Verhaftet wurde er damals wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen in einem anderen Rechtsstreit. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Dort war ihm Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zur Last gelegt worden, doch sind die Ermittlungen in dem skandinavischen Land inzwischen eingestellt worden.