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Freitag
10.03.2017

TV / Radio

Der langjährige CVP-Nationalrat Christophe Darbellay ist mit seiner Motion, umgehend einen Entwurf zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vorzulegen, der eine Erhöhung auf 6 Prozent des Gebührenanteils für private Radio- und Fernsehveranstalter vorsieht, im Nationalrat auf offene Ohren gestossen.

Denn am Donnerstag hat die grosse Kammer seine Motion mit 77 zu 62 Stimmen angenommen. Es gab 52 Enthaltungen. Die Motion geht jetzt in den Ständerat.

Hintergrund für Darbellays Motion ist die Tatsache, dass das Schweizer Volk das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) angenommen hat, das 2014 vom Parlament verabschiedet worden war.

In der Abstimmungskampagne hat das Referendumskomitee mehrmals ausgesagt, die Auswirkungen ihrer Handlung auf die privaten Radio- und Fernsehsender zu bedauern und nicht gegen eine stärkere Unterstützung von lokalen Radio- und Fernsehstationen zu sein.

Während den Debatten im Parlament herrschte breiter Konsens über die Artikel bezüglich regionaler Radio- und Fernsehveranstalter (Höhe des Gebührenanteils zwischen 4 und 6 Prozent, Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, Unterstützung der technologischen Entwicklung und der Förderung der digitalen Verbreitung, Untertitelung von Fernsehsendungen), so die Motion Darbellays.

«In Anbetracht der Bedeutung der regionalen Medien, ihres massgebenden Beitrags zu einem hochwertigen regionalen Service public und um den Leistungsauftrag gemäss ihrer Konzession zu erfüllen, brauchen regionale Radio- und Fernsehsender dringende Unterstützung», findet Christoph Darbellay. «Man kann nicht warten, was die Diskussionen darüber, wie der Service public definiert werden soll, ergeben.»

Hier gehe es darum, dass die Schweizer Regionen und Kantone auch in Zukunft informiert werden und an der demokratischen Meinungsbildung teilnehmen können, so der frühere CVP-Präsident abschliessend.