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Dienstag
17.02.2004

Die Westschweizer Publikumsgesellschaften sehen im neuen Radio- und Fernsehgesetz eine Bedrohung für die demokratische Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Programme. Die Vorlage wird in der Märzsession vom Nationalrat beraten. Die sieben Radio- und Fernsehgesellschaften der Romandie sowie des Kantons Bern haben am Dienstag an parallelen Medienkonferenzen auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Ein Dorn im Auge ist den Publikumsvertretern der neue Publikumsrat, dessen Mitglieder laut Gesetzesentwurf vom Bundesrat ernannt werden sollen.

Die Publikumsgesellschaften wollen die heutige «sehr gut funktionierende» Struktur beibehalten, wie es an der Medienkonferenz in Genf hiess. Heute existiert in der Westschweiz ein 21-köpfiger Programmrat - drei Mitglieder pro Kanton - der sich zu Inhalten von Radio Télévision Suisse romande (RTSR) äussert.

Mit der Wahl eines Publikumsrates durch den Bundesrat mische sich die Politik in die Programm-Inhalte ein, kritisierte RTSR-Direktionsmitglied und ehemalige liberale Nationalrätin Barbara Polla. Zudem ziehe das vorgeschlagene Modell massive Mehrkosten mit sich. Heute erhalten die Mitglieder der Programmkommissionen eine einfache Entschädigung, was jährlich Kosten von 200 000 Franken verursacht. Das neue Modell, das zudem die Schaffung eines Expertenrates vorsieht, lässt diese Kosten laut Polla aufs Zehnfache ansteigen.

Sollten die eidgenössischen Räte das Radio- und Fernsehgesetz unverändert akzeptieren, sehen die Westschweizer Radio- und Fernsehgesellschaften ihr Weiterbestehen in Frage gestellt. Aus der Deutschschweiz, die bereits heute einen Publikumsrat kennt, kommt in der gleichen Frage kein Widerstand.