Der Bundesrat will im neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) den Privaten Werbung für Wein und Bier - nicht aber für Schnaps - erlauben. Zum Jugendschutz soll der Bundesrat aber die Werbung einschränken können und für die SRG soll das absolute Werbeverbot für Alkoholika bestehen bleiben. Die zuständige Nationalratskommission hat sich aber am Dienstag mit 13 zu 10 Stimmen dafür ausgsprochen, dass den
privaten Fernseh- und Radiostationen die Werbung für Wein und Bier verboten bleibt. Im Gegenzug zu diesem Werbeverbot sollen private TV-Stationen frei sein, wie und wann sie ihre Sendungen durch Werbung unterbrechen wollen. Damit gehe die Kommission über die EU-Richtlinie hinaus, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Nationalratskommission bestätigte auch das Verbot für Heilmittel- und politische Werbung. Der Bundesrat will dagegen Werbung für rezeptfreie Medikamente zulassen. Die Kommission tritt Mitte April wieder zusammen.
Dienstag
25.03.2003