Abgelehnt: Der Nationalrat will keine Publikumsräte, die die Programme der SRG und der Privatstationen beobachten. Er hat am Donnerstag mit 135 zu 41 Stimmen diese Kontrollorgane aus dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gestrichen. Stillschweigend hatte der Nationalrat am Vorabend auf einen Beirat mit drei sprachregionalen Kammern zur Beobachtung des Programmschaffens der SRG verzichtet. Auf Antrag von Filippo Leutenegger (FDP/ZH) und Jean-Claude Rennwald (SP/JU) wurden auch die von der Kommission vorgeschlagenen Publikumsräte eliminiert.
Nach Kommissionsbeschluss hätte der Bundesrat für jede Sprachregion einen Publikumsrat mit 15 bis 30 Mitgliedern bestellen sollen, der observiert, ob die SRG und die Privaten ihren Leistungsauftrag erbringen. Sie sollten keine Weisungsbefugnis, aber eine Pflicht zur Berichterstattung erhalten. Zuvor hatte der Nationalrat seinen Entscheid vom Vorabend bestätigt, dass lokal-regionale Stationen einen Anteil an den SRG-Empfangsgebühren erhalten. Dieser wurde auf höchstens 4% des Gebührenertrags festgelegt, was einer Erhöhung von 12 auf 44 Mio. Franken entspricht.
Donnerstag
04.03.2004