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Mittwoch
18.12.2002

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zu Handen der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Kernanliegen des neuen Gesetzes ist es, einen starken Service public zu sichern und gleichzeitig die Vorschriften für die privaten Programmveranstalter zu lockern. Zudem soll die Unterstützung für lokal-regionale Privatveranstalter aus Gebührengeldern (Splitting) ausgebaut werden, um Service-public-Leistungen im Nahbereich zu fördern, wie das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mitteilte.

Neben den Veränderungen für die eigentlichen Betreiber von Radio und Fernsehen sollen auch Instrumente gegen die Medienkonzentration geschaffen werden; soll das Aufsichtsverfahren verbessert und der Rechtsschutz für die Veranstalter ausgebaut werden. Daneben gibt es neue Vorschriften über den Schutz von Minderjährigen, über die Aufbereitung von Sendungen für hör- und sehbehinderte Menschen, über die Berücksichtigung des schweizerischen Musik- und Filmschaffens durch die SRG, über die Publikumsforschung, die Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen in Bergregionen, die Erhebung der Empfangsgebühren sowie über den Zugang der Programmveranstalter zu öffentlichen Ereignissen.

Die Botschaft wird nun durch die Eidgenössischen Räte behandelt. Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Vorberatung durch die zuständige Parlamentskommission vorgesehen. Mit einer Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes ist nicht vor 2005 zu rechnen.