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Mittwoch
03.03.2004

Der Nationalrat hat das Alkohol-Werbeverbot gelockert. In seiner Debatte zum neuen Radio- und Fernsehgesetz RTVG am Dienstag stimmte er mit 120 zu 64 Stimmen der Aufhebung des Verbots für Wein und Bier in den privaten Medien zu. Die Schweizer Werbewirtschaft brauche liberale Regeln, sagte Simon Schenk (SVP/BE). Ein totales Alkohol-Werbeverbot für Schweizer Sender sei ungerecht, da sowohl in der Schweiz empfangbare ausländische Sender als auch Schweizer Printmedien schon für alkoholische Getränke werben dürften. Eine linke Minderheit gewichtete jedoch das Argument des Jugendschutzes höher. Es sei unsinnig, mit viel Geld Präventionsprogramme zu fördern und diese dann mit Alkoholwerbung zu torpedieren, sagte Doris Stump (SP/AG), fand aber damit keine Mehrheit. SVP, FDP und CVP stimmten grossmehrheitlich für die vom Bundesrat vorgeschlagene Lockerung.

Medienminister Moritz Leuenberger begründete die Absicht mit den möglichen Mehreinnahmen. Es gehe um etwa 300 Mio. Franken, die den Privaten so zufliessen könnten. Der Rat solle hier einen nüchternen Entscheid fällen, dies umso mehr, als die Lockerung für die SRG nicht gelten soll. Der SRG ist
Werbung für Alkoholika, für politische Parteien, für Personen mit öffentlichen Ambitionen und für Religionsgemeinschaften untersagt. Dies hat der Nationalrat nach einem Rückkommensantrag von Christian Levrat (SP/FR) und einer zweiten Debatte zu diesem Punkt präzisiert. Levrat befürchtete insbesondere, dass mit einer Ausdehnung der politischen Werbung auf die SRG den Printmedien zahlreiche Werbemittel entgehen würden. Der Rat folgte diesen Befürchtungen mit 139 zu 35 Stimmen. Die Werbemöglichkeiten sollen nach seiner Auffassung für öffentliche und private Sender klar differenziert bleiben.