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Freitag
09.03.2007

Der deutsche Privatfernsehsender RTL hat wegen der Auftritte von Dieter Bohlen in der Sendung «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) «gegen die Jugendschutzbestimmungen verstossen», hat die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten (KJM) nach einer Anhörung der RTL-Verantwortlichen beschlossen. In der Folge habe sich der Sender bereit erklärt, «in Zukunft die zuständigen Redakteure stärker zu sensibilisieren». Dies teilte die KJM am Freitag mit. Zwar habe RTL den Standpunkt vertreten, dass die Programmverantwortlichen die Sendung «nicht als Verstoss gegen die Jugendschutzbestimmungen betrachten, aber auch eingeräumt, dass Dieter Bohlen Kandidaten in zum Teil grenzwertiger Weise bewertet» habe.

In den Sendungen im Januar dieses Jahres seien beleidigende Kommentare der Jury gefallen, die zusammen mit der redaktionellen Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten geeignet gewesen seien, «die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen». In den Sendungen sei vorgeführt worden, «wie Menschen herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht werden. Antisoziales Verhalten wird auf diese Weise als Normalität dargestellt. Dies kann Werten wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität mit anderen entgegenwirken.»

Die KJM habe die Erklärung und die angekündeten Massnahmen begrüsst und «die Fortführung dieses konstruktiven Dialogs» angeregt, damit dem Jugendschutz künftig insbesondere bei neuen Formaten entsprechendes Gewicht zukomme, heisst es weiter. Die KJM erwarte, dass künftig bereits in den Produktionsprozessen eine intensive Diskussion über mögliche Jugendschutzprobleme stattfinde. - Siehe auch: Dicke Post für RTL und Dieter Bohlen