Die deutschen Fernsehsender RTL und ZDF haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) mehr Freiheiten bei der Berichterstattung über den El-Kaida-Prozess erstritten. Das Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt beginnt am Dienstag, 16. April. Gemäss der neuen Anordnung des BVG dürfen die Sender jetzt fünf Minuten vor Prozessbeginn im Gerichtssaal filmen. Beide Sender hatten sich gegen einen Anordnung des Gerichtsvorsitzenden gewandt, wonach sie nur 90 Minuten vor Verhandlungsbeginn aus dem leeren Saal des Oberlandesgerichts hätten filmen dürfen. Den Sicherheitsvorkehrungen trug das BVG nach Angaben von RTL dadurch Rechnung, dass jeweils nur ein Filmteam in den Gerichtssal gelassen wird, das seine Bilder allen anderen Sendern zur Verfügung stellen muss. Im El-Kaida-Prozess sind sind fünf mutmassliche Terroristen angeklagt. Vier von ihnen sollen im Jahr 2000 einen Anschlag auf den Strassburger Weihnachtsmarkt oder einen anderen öffentlichen Platz in der französischen Stadt geplant haben. Alle fünf Beschuldigten werden zudem in Verbindung mit dem El-Kaida-Netzwerk von Osama bin Laden gebracht.
Dienstag
16.04.2002