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Dienstag
06.07.2010

Wegen des Verstosses gegen das Verbot von Schleichwerbung hat die in Deutschland für die Aufsicht über Radio- und Fernsehsender zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung «Schau Dich schlau» beanstandet. In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer wurden damit in die Irre geführt, wie die ZAK am Dienstag mitteilte. In der Schweiz obliegt die Aufsicht über die Trennung zwischen Werbung und Programm dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom).

Beanstandet wurde durch die ZAK, welche sich aus gesetzlichen Vertretern aller 14 Landesmedienanstalten zusammensetzt, auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung «Newstime» über den Suizid des Fussballtorwarts Robert Enke im letzten November. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstossen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Wegen Verstössen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK zudem erneut Bussgelder in einer Gesamthöhe von 57 500 Euro verhängt. Die Direktoren ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1, 9 Live und Super RTL. Super RTL hat die betroffene Gewinnspielsendung «Master Quiz» mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.