Der Fernsehsender RTL II hat nach Ansicht des Aufsichtsorgans der deutschen Medienanstalten die anerkannten journalistischen Grundsätze verletzt. Kritisiert wird die «unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität».
In der Nachrichtensendung «RTL II News» vom 21. August 2018 wurde über einen tödlichen Verkehrsunfall berichtet. Dabei wurde in zwei kurzen Sequenzen gezeigt, wie eines der jugendlichen Unfallopfer rücklings aus dem Auto heraushing und mit dem Gesicht nach oben auf dem Boden lag.
Im Bericht wurde darauf hingewiesen, dass zwei der jugendlichen Unfallopfer am Unfallort verstarben. Dazu gehörte auch das auf dem hinteren Sitz gezeigte Opfer.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht konstatiert, dass gemäss Pressekodex auf solche unangemessene brutale Darstellungen zu verzichten ist. «Im Interesse des Schutzes der Opfer und deren Angehörigen muss ein journalistisches Interesse an der möglichst authentischen Berichterstattung über einen Unfallort in derartigen Fällen in aller Regel zurücktreten.»