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Donnerstag
23.10.2003

Der Privatsender RTL darf nach einem EU-Urteil seine Fernsehfilme nicht so oft für Werbespots unterbrechen wie bis 1993 geschehen. Zum Schutz der Verbraucher sei die Werbung zu begrenzen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Das oberste EU-Gericht gab der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLA) recht. Sie hatte RTL 1993 verboten, mehrere Fernsehfilme von knapp 90 Minuten vier Mal durch Werbung zu unterbrechen. Die ausgestrahlten Filme erfüllten nicht die notwendigen Kriterien, hiess es. Ein RTL-Sprecher verwies darauf, dass der Sender seine Praxis bereits 1994 entsprechend der Rechtsprechung geändert habe. Auch das Luxemburger Gericht habe die bestehende Fernsehrichtlinie interpretiert, die jedoch zur Zeit überprüft werde. Ziel dieser Überprüfung sei eine Liberalisierung, damit die Finanzierung von TV-Filmen künftig weniger stark behindert werde.

Der Streit drehte sich um die Frage, ob die fürs Fernsehen produzierten Filme als «Reihe» gelten durften. Denn bei einer «Reihe» ist privaten Sendern erlaubt, den Film im Abstand von 20 Minuten für Spots zu unterbrechen und somit häufiger Werbung zu zeigen als sonst. Im Oktober 1993 hatte RTL mehrere Filme in den Zyklen «Gefährliche Leidenschaften», «Familienschicksale» und «Der grosse TV-Roman» gezeigt und dabei jeweils vier Werbepausen gemacht. Die NLA sah darin einen Verstoss gegen den Rundfunkstaatsvertrag und verbot eine erneute Ausstrahlung mit mehr als einer beziehungsweise zwei Werbepausen. Dagegen klagte RTL vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht, das die Klage 1997 abwies. Der Sender mit Sitz in Köln legte Berufung gegen das Urteil ein, und der Streit landete schliesslich in Luxemburg.