Die Nachrichtensendung von RTL 2, die «RTL 2 News», haben am 8. Januar ein fiktionales Statement einer Darstellerin aus «Köln 50667» ausgestrahlt, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine rein fiktive Person handelt. Damit hat der Privatsender gegen journalistische Grundsätze und das Gebot der Sachlichkeit verstossen, kommt die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zum Schluss.
«Bei diesem Beitrag verschwimmt die Grenze zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Hier verletzt ein Sender die Wahrhaftigkeitsregel. Die Zuschauer können so nicht mehr erkennen, welche Sequenz `echt` und welche fiktional ist», sagte Thomas Fuchs, der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, am Dienstag. Der Verstoss sei eine nicht tolerierbare Grenzüberschreitung.