Polen darf den Star-Regisseur Roman Polanski (83) nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte am Dienstag das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei, wie verschiedene Medien berichten.
Mit dem Urteil der südpolnischen Justiz scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch vom Oktober des letzten Jahres.
Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski, gegen den die US-Justiz seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen ermittelt, wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig.
Die amerikanischen Behörden werfen Polanski vor, im Jahr 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Der Regisseur bekannte sich nach seiner Festnahme wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig.
Nach 42 Tagen im Gefängnis nutzte er seine vorläufige Freilassung zur Flucht aus den USA, die sich seither um seine Auslieferung bemühen. Ein Interpol-Haftbefehl gegen ihn ist in über 180 Ländern gültig. Er kann sich aber frei zwischen der Schweiz, Frankreich und Polen bewegen.
Polanski wurde im Zusammenhang mit den Vorwürfen 2009 bei seiner Einreise in die Schweiz am Flughafen Zürich festgenommen. Anstatt den Preis für sein Lebenswerk am Zurich Film Festival (ZFF) entgegennehmen zu können, wurde er damals in Haft genommen, die anschliessend in Hausarrest umgewandelt wurde. Die Schweiz entschied sich damals, den Regisseur nicht auszuliefern.