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Freitag
16.07.2010

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Quartal dieses Jahres 19 Verstösse gegen den Jugendmedienschutz bei Fernseh- und Telemedienangeboten festgestellt. Bei den fünf Fällen der Fernsehangebote handelt es sich um Verstösse gegen § 5 (Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote). Bei den 15 Verstössen der Telemedien (Internet) handelte es sich unter anderem um Leugnung des Holocaust oder pornonografische Inhalte.

Betroffen ist der Beitrag «Skandal um Porno-Video», der im Rahmen der Sendung «Punkt 12» auf dem deutschen Privatsender RTL lief. In diesem Beitrag wurde das Rammstein-Video «Pussy», das durch «potenziell problematische, sexuell aufdringliche Bilder» besticht, laut KJM zu ausführlich und unkritisch gezeigt. Auch in die Kritik geraten ist die Sendung «Kenny vs. Spenny», die im Abendprogram des Senders «NICK» ausgestrahlt wurde, «Deine Chance! 3 Bewerber - ein Job» («Pro7») und auf Rock TV (RCK TV) die beiden Videoclips «Marilyn Manson - (S)AINT» und «Duality» von Slipknot.

In 16 Fällen stellte die KJM das Verfahren ein, da die relevanten Inhalte entfernt wurden. In einzelnen Fällen verhängte die Kommission eine Busse. Die Kommission nimmt gemäss dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.