Ringier hat für sein Verlagshaus Richtlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) definiert.
Das Regelwerk umfasst auch Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Zum Beispiel, dass die von KI-Tools erzeugten Ergebnisse hinterfragt und die Informationen mit dem eigenen Urteilsvermögen und Fachwissen überprüft und ergänzt werden müssen.
Zur Transparenz schreibt Ringier: «Grundsätzlich werden Inhalte, die mit KI-Tools erstellt wurden, gekennzeichnet. Eine Kennzeichnung ist in den Fällen nicht erforderlich, in denen ein KI-Tool nur als Hilfsmittel eingesetzt wird.»
In Puncto Datenschutz sei es den Ringier-Mitarbeitenden nicht gestattet, «vertrauliche Informationen, Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten von journalistischen Quellen, Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern oder anderen natürlichen Personen in ein KI-Tool einzugeben».
Die von Ringier entwickelten, integrierten oder genutzten KI-Tools und -Technologien sollen stets fair, unparteiisch und nicht diskriminierend sein. Aus diesem Grund würden die eigenen KI-Tools, -Technologien und -Integrationen einer regelmässigen Überprüfung unterzogen, schreibt Ringier dazu.