Chefredaktor Ralph Grosse-Bley verlässt - «in bestem Einvernehmen» - den «Blick», wegen «unterschiedlicher Auffassungen in der Weiterentwicklung und Organisation des Newsrooms der `Blick`-Gruppe`». Die Chefredaktion übernimmt ad interim seine bisherige Stellvertreterin Andrea Bleicher. Der Klein Report hat am Donnerstag bei Ringier nachgefragt, ob es mit dem Wechsel zu einer inhaltlichen Neuausrichtung kommt und was den Ausschlag für die neue Redaktionsleiterin gab.
Auf die Frage, in welchen Punkten es bezüglich des Newsrooms zu Differenzen zwischen Grosse-Bley und den Verantwortlichen der «Blick»-Gruppe kam, meinte Ringier-Kommunikationschef Edi Estermann nur: «Die drei grossen Print-Titel `Blick`, `SonntagsBlick`, `Blick am Abend` sowie die Online-Plattform Blick.ch arbeiten vernetzt und koordiniert. Dies soll auch weiterhin so bleiben.» Angaben darüber, wie sich die Auflage der Zeitung unter Grosse-Bley entwickelt hat, konnte Estermann gegenüber dem Klein Report nicht machen.
Wird der Wechsel an der Spitze auch zu einer inhaltlichen Neuausrichtung der Boulevardzeitung führen? «Der Blick wurde unter der Leitung von Ralph Grosse-Bley zum Kern der Marke zurückgeführt», sagte der Konzernsprecher. Dies habe sich bei der Leserschaft bewährt - der «Blick» sei in einem sehr guten Zustand. «Andrea Bleicher wird als neue Chefredaktorin ad interim dem `Blick` aber sicherlicher sukzessive auch ihren eigenen Stempel aufdrücken.»
«Andrea Bleicher», sagte Estermann zur Wahl, «kennt Ringier von innen heraus.» So sei sie Absolventin der Ringier Journalistenschule, ehemalige Reporterin und Leiterin des Nachrichtenressorts des «Blick» und habe das Team in den Newsroom der «Blick»-Gruppe geführt. «Sie ist eine Herzblut-Journalistin und hervorragende Teamleiterin.»
Nun haben sowohl der «Blick» als auch der «SonntagsBlick» interimistische Chefredaktoren - hat die «Blick»-Gruppe ein Problem, geeignete journalistische Führungskräfte zu rekrutieren?, wollte der Klein Report wissen. «Überhaupt nicht. Interimistische Funktionen sind bei uns auf dieser Stufe üblich und sind eine Absicherung sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber», erklärte Estermann.