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Freitag
14.01.2011

Die deutsche Justiz ersucht den Kanton Zürich im Vergewaltigungsfall um Rechtshilfe. Die Beteiligten des Verfahrens gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sollen für eine Einvernahme in die Schweiz reisen. Dies schreibt der «Tages-Anzeiger» in der Freitag-Ausgabe.

Um den Vergewaltigungsvorwurf zu überprüfen, scheuen die Richter keinen Aufwand. Sie nehmen nun sogar eine erneute Verzögerung durch einen Abstecher in das Heimatland des Angeklagten in Kauf. Die 5. Grosse Kammer des Mannheimer Landgerichts plant - so zeigen TA-Recherchen - eine Gruppenreise nach Zürich. Dort soll irgendwann in den kommenden Monaten eine Zeugin einvernommen werden, die sich geweigert hatte, in Mannheim zu erscheinen. Statt dessen will das Gericht die junge Schweizerin in ihrem Wohnkanton anhören.

Über die Zeugin, die in dieser Weise angehört werden soll, ist den Verfahrensbeteiligten wenig bekannt. Es soll sich um eine Ex-Partnerin Kachelmanns handeln. Die Ermittler haben die junge Frau kontaktiert, nachdem sie im beschlagnahmten Handy des Beschuldigten gelöschte Korrespondenz mit ihr aufgespürt hatten. Über das Telefonat mit der Medienschaffenden aus Zürich reichte die Anklagebehörde erst Monate später eine Aktennotiz ein. Aus dieser geht hervor, dass die Zeugin Kachelmann während eines Geschlechtsakts vor einem Jahr wie verwandelt erlebt habe. Er sei plötzlich brutal geworden, soll sie gesagt haben.

Die Verteidigung bestreitet die Darstellung. Die Zürcherin soll weiter ausgeführt haben, sie sei nach dem Vorfall geschockt gewesen und längere Zeit arbeitsunfähig.

Der Vorfall soll sich am 17. Januar 2010 ereignet haben, zwei Wochen vor der Vergewaltigung, die Kachelmann ebenfalls bestreitet. Der Wettermoderator hielt sich an jenem Januarwochenende beim Lauberhornrennen auf. Wie sich der Aufenthalt im Skigebiet im Berner Oberland mit der Schilderung der Ex-Geliebten in Verbindung bringen lässt, muss der Auswärtstermin des Mannheimer Gerichts an der Limmat zeigen.