Ein als rhetorische Frage formulierter Satz schützt eine Zeitung nicht vor einer Schadenersatzforderung des Opfers. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte die «Bild»-Zeitung dazu, 20 000 Euro an Prinzessin Caroline von Monaco zu zahlen und eine Richtigstellung zu drucken. Die im Hamburger Axel Springer Verlag erscheinende Boulevard-Zeitung hatte der Frau von Prinz Ernst August von Hannover im September 2000 mit der Überschrift «Udo Jürgens im Bett mit Caroline?» ein Verhältnis mit dem in der Schweiz lebenden Schlagersänger unterstellt. Der Untertitel lautete: «In einem Playboy-Interview antwortet er eindeutig zweideutig.» Das könne dem Leser einen unzutreffenden Eindruck von Verhältnissen in der Privatsphäre von Prinzessin Caroline vermitteln, entschied der Sechste Zivilsenat des höchsten deutschen Gerichts in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Dienstag
09.12.2003