Content:

Donnerstag
03.05.2001

Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) löst allgemein Kritik aus. Die Stossrichtung stimmt, doch wird die hohe Regeldichte vielfach bemängelt. Auch die starke Stellung der SRG stösst auf Ablehnung. Zum ersten Mal traten das Westschweizer Radio (RSR) und die Lokalradios zusammen auf: sie opponierten gegen den Entwurf. Die Westschweizer und auch die sechs Bergradios stellen sich besonders gegen die SRG, als einzige Gebührenempfängerin. Besorgnis zeigen auch die SP, die CVP, der Kanton Uri, der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und Telesuisse, der Verband schweizerischer Privatfernsehen. Sie plädieren für die Beibehaltung des Gebührensplittings zwischen SRG und Privaten. Auch opponieren sie gegen das Sponsoringverbot für die SRG. Die SRG ihrerseits begrüsst es, Grundversorgerin zu sein. Sie hält auch den grösseren Spielraum für die Privaten für angebracht. Die Gewerkschaften Comedia und SSM, der Gewerkschaftsbund und die FDè sowie die deutschen Privatradios begrüssen die bundesrätlichen Vorschläge. Die drei ersteren wollen aber, dass die kleinen nichtkommerziellen Sender einen Teil der Gebühren behalten können. FDP und SSM machen sich für eine Beibehaltung des Sponsoring stark. Tamedia mit TV3 wollen, dass die SRG ihren Auftrag als Service Public wahrnimmt, dafür Gebühren erhält und den Rest den Privaten überlässt. Zudem wünschen Tamedia und TV3 «eurokompatible» Rechte in Sachen Werbung und Sponsoring. Für die SVP ist es richtig, der SRG die Gebühren zu belassen. Auf einhellige Kritik stösst die vom Bundesrat vorgeschlagene Organisationsstruktur. Der Staat habe hier zu viel Gewicht. Die Kontrollinstanz soll von Berufsleuten ausgeübt werden und nicht von Vermittlern, die der Bundesrat ernennt.
Die einzelnen Stellungnahmen zum RTVG.