Herr und Frau Schweizer verwetten jedes Jahr 1,4 Milliarden Franken. Um das 80jährige Lotteriegesetz zu liberalisieren, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Expertenkommission eingesetzt. Lotterien und gewerbsmässige Wetten sind heute grundsätzlich verboten. Gemeinnützige Lotterien und traditionelle Wetten können aber bewilligt werden. Neu soll anstelle des Verbots analog zum Spielbankengesetz eine Regelung treten, die den Zugang zum Lotterie- und Wettenmarkt unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Mehr dazu:
«Für ein liberales Lotteriegesetz»
Donnerstag
31.05.2001