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Donnerstag
18.04.2013

Die Berechnung der Preise für die Nutzung der Swisscom-Netze durch Konkurrenten soll angepasst werden. Ziel der Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste ist es, der Kostenberechnung von entbündelten Kupferanschlussleitungen moderne Technologien zugrunde zu legen, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mit. Die Anhörung zur Revision läuft bis zum 21. Juni. Das Uvek erwartet mittelfristig eine moderate Senkung der regulierten Zugangspreise.

Der Zugangspreis zu den Netzen werde sich auch nach der Revision «grundsätzlich an denjenigen Kosten orientieren, die heute beim Bau eines entsprechenden Netzes moderner Technologien anfallen würden», erklärt das Uvek. Ungenügend seien die aktuellen Regelungen aber, «wenn die regulierten Netze nicht auf den gleichen Technologien basieren, welche bei einem Neubau eingesetzt würden». Die Preise regulierter Dienste im Bereich Netzzusammenschaltung kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) denn auch auf Basis von modernen Technologien festlegen.

«Schwieriger ist die Berechnung der Preise für entbündelte Kupferanschlüsse (letzte Meile), da heute beim Bau solcher Anschlüsse nicht mehr Kupferleitungen, sondern Glasfasern eingesetzt werden», heisst es weiter. Der Bundesrat definiere nun Regeln für den Fall, dass ein Glasfasernetz als Berechnungsgrundlage für die regulierten Entbündelungspreise dient.

Weil ein Wettbewerb im Bereich der Infrastruktur nicht in allen Netzteilen sinnvoll sei, soll der Preis nicht mehr nach den reinen Wiederbeschaffungskosten, sondern nach den tatsächlichen Aufwendungen für den langfristigen Erhalt und Ausbau der Netze errechnet werden. Damit blieben Anreize für die Wartung und Instandhaltung der Anlagen erhalten.

Flankiert wird die Revision durch weitere Massnahmen: Um Preisdiskriminierungen zu vermeiden, sollen Konkurrenten der Swisscom die Möglichkeit erhalten, bei der ComCom vorteilhaftere Preise zu erwirken, «wenn bei herkömmlicher Preisberechnung im Verhältnis zu den Endkundenpreisen diskriminierende Vorleistungspreise resultieren würden». Damit will das Uvek verhindern, dass «Marktteilnehmer auf der Basis der Vorleistungspreise keine wettbewerbsfähigen Endkundenpreise mehr anbieten können».

Festgelegt werden soll zudem eine Preisuntergrenze für die entbündelten Leitungen, um «in jedem Fall» die kurzfristigen Kosten für die Bereitstellung der Anschlussleitungen zu decken. Einführen will das Uvek die Anpassungen gestaffelt über drei Jahre. Das erleichtere der Swisscom die Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen.