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Sonntag
23.05.2021

Werbung

Erleichterung für die Werbebranche: Das Kleingedruckte kann neu per Internet kommuniziert werden... (Symbolbild)

Erleichterung für die Werbebranche: Das Kleingedruckte kann neu per Internet kommuniziert werden... (Symbolbild)

In der Werbung ist die Preisangabe bald auch im Internet möglich: Per 1. Juli müssen Werberinnen und Werber die Preise nicht mehr direkt auf dem Werbemittel bekannt geben, sondern können neu auf eine Website verweisen.

Auf der Internetseite können Konsumentinnen und Konsumenten dann die Pflichtangaben einsehen. Diese Änderung der Preisbekanntgabeverordnung hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

Damit werden die Regeln in der Werbung ein wenig gelockert: Bis anhin mussten die tatsächlich zu bezahlenden Preise und die spezifischen Kriterien des Produkts auf den Plakaten oder in Katalogen bekannt gegeben werden.

Der Bundesrat gibt in seiner Meldung zwar zu, dass durch diese Änderung «ein gewisser Transparenzverlust» entsteht, der Konsumentenschutz soll aber weiterhin gewährleistet bleiben.

Die Referenz auf die digitale Quelle muss nämlich «gut lesbar beziehungsweise gut hörbar» sein, schreibt die Landesregierung. Und die wesentlichen Angaben im Internet müssen «unmittelbar zugänglich sowie leicht sichtbar und gut lesbar sein». Dadurch werden grössere Missbräuche ausgeschlossen, gibt sich der Bundesrat zuversichtlich.

Die beschlossenen Erleichterungen gelten nur für die Werbung, nicht aber am Ort des Angebots, dem sogenannten Point of Sale.

Mit der Revision der Preisbekanntgabeverordnung hat der Bundesrat nicht zuletzt auch seine Pflicht erfüllt. Denn die nun erfolgte Anpassung geht auf eine Motion von CVP-Mann Filippo Lombardi zurück, der damals noch für das Tessin im Ständerat sass und erst kürzlich in den Stadtrat von Lugano gewählt wurde.

Die von beiden Parlamentskammern angenommene Motion «Konsumentenfreundlichere Preisbekanntgabeverordnung» hatte Lombardi kurz vor Weihnachten 2017 eingereicht.