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Sonntag
18.04.2010

Die revidierte Radio- und TV-Verordnung (RTVV) ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Die neuen Werbe- und Sponsoringrichtlinien 2010 werden nun im Frühsommer publiziert. Um eine Phase der Rechtsunsicherheit möglichst zu verhindern, werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen kommuniziert, die vorerst bis zur Publikation der neuen Richtlinien gelten, meldete das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag.

Künftig darf die Sponsornennung zusätzliche Elemente enthalten. Aussagen zum Sponsor sowie zum Produkt sind nur dann unzulässig, wenn sie direkt zum Kauf aufrufen, mit Preisangaben verbunden sind oder Superlative beziehungsweise Vergleiche beinhalten. Neu zulässig sind beispielsweise: Markenzusätze, Aussagen zum Sponsor sowie zum Produkt (die kompetente Krankenkasse; der umweltfreundliche Taxidienst; der saftige Sonntagsbraten; das beliebte Bankkonto; die attraktiven Ferienwohnungen) oder Aktualitätshinweise (die neue Filiale XY; jetzt eröffnet) oder die Kombination verschiedener Adresselemente (Bahnhofstrasse 1 in Basel, www.xy.ch) und so weiter.

Weiterhin unzulässig sind, wie das Bakom in ihrem neuesten Newsletter schreibt: Direkte oder indirekte Vergleiche und Superlative (wir sind die Billigsten; die besten Pizzas), Aussagen zum Preis (Preisangaben, Ausverkauf; Sonderangebot) und Aufrufe zum direkten Kauf oder Besuch (solange Vorrat; kommen Sie vorbei). Für die SRG-Radioprogramme gilt die bisherige Praxis. Weiter enthält die Bakom-Mitteilung auch neue Angaben zur Sponsoring-Platzierung.