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Sonntag
23.06.2013

Der Presserat hat die Beschwerde von Res Strehle, dem Chefredaktor des «Tages-Anzeigers», in weiten Teilen gutgeheissen. Strehle hatte sich beschwert, dass «Weltwoche»-Autor Philipp Gut mit dem Beitrag «Der süsse Duft des Terrorismus» und einem Folgeartikel einzig darauf abzielte, ihn zu verunglimpfen.

Mit den Veröffentlichungen habe die «Weltwoche» die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen; Anhörung bei schweren Vorwürfen), 4 (Lauterkeit der Recherche) und 7 (Privatsphäre) der «Erklärung» verletzt, monierte Strehle.

Die «Weltwoche» hatte nach der Ernennung von Strehle zum Chefredaktor der konvergenten Redaktion die Vergangenheit des Journalisten beleuchtet. Strehle wurde unter anderem vorgeworfen, er habe eine «irritierende Nähe» zu «Bombenlegern und linken Extremisten» an den Tag gelegt und sei «persönlich wie ideologisch» mit Terroristen verbunden gewesen. Illustriert wurde der Artikel mit einem Polizeibild von Strehle, nach einer Verhaftung im Jahr 1984.

Strehle entgegnete, dass ihm «in mehreren Passagen implizit wahrheitswidrig und in tatsachenentstellender Weise» unterstellt worden sei, an Gewalttaten mitgewirkt zu haben, Mitstreiter von international gesuchten Terroristen gewesen zu sein sowie als Schaltstelle zwischen linker Szene und gewalttätigen Gruppen fungiert zu haben.

Auch seien die Polizeibilder, die nicht einmal er selber gekannt habe, auf unlautere Weise beschafft worden. An deren Publikation habe zudem nicht die Spur eines öffentlichen Interesses bestanden. Die Fotos hätten «ausschliesslich der Stimmungsmache und Skandalisierung» gedient.

Nicht zuletzt habe die «Weltwoche» die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor der Publikation schwerer Vorwürfe verletzt, indem Strehle eine viel zu kurze Frist von bloss drei Stunden zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Die Fragen seien ausserdem so allgemein gehalten gewesen, dass es nicht möglich gewesen sei, darauf zu antworten.

Dass die Vergangenheit und der berufliche Werdegang von Res Strehle in der «Weltwoche» beleuchtet werden durfte, ist für den Presserat unbestritten, da es sich beim Chefredaktor um eine öffentliche Person handle. Schon beim Bild aber hört das Verständnis des Presserates auf.

«Bei der Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und öffentlichem Interesse ist insbesondere dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen», so der Presserat. «Dieses Prinzip - und damit die Persönlichkeit des Beschwerdeführers - hat die `Weltwoche` mit der mehrfachen Publikation der Polizeifotos aus dem Jahr 1984 krass verletzt.»

Das öffentliche Interesse an der politischen Biografie des «Tages-Anzeiger»-Chefredaktors rechtfertige es nicht, zwei fast 30 Jahre zurückliegende Fotos zu publizieren, um so - in Kombination mit Fotos von verurteilten Gewalttätern und Terroristen - die durch die bekannten Fakten nicht belegte und mithin die Tatsachen entstellende These zu untermauern, Strehle habe als möglicher Mitwisser und (ideeller) Unterstützer von politischer Gewalt über Jahre eine «irritierende Nähe zu Bombenlegern und linken Extremisten» gehabt, heisst es in den Erwägungen.

Die «Weltwoche» habe zudem der Anhörungspflicht aus zwei Gründen nicht Genüge getan. Zum einen sei das Einholen einer Stellungnahme zu einem umfangreichen Artikel mit mehreren massiven Vorwürfen gerade mal drei Stunden vor dem «offiziellen» Redaktionsschluss eindeutig zu spät. Zum andern hätten die Vorwürfe gemäss der Praxis des Presserats «präzis» unterbreitet werden müssen.

Zuletzt beanstandete der Presserat auch die Faktenlage der Artikel. Das Magazin unterlege die den beiden Artikeln zugrunde liegende These, wonach Res Strehle nicht bloss eine ausgeprägt linke Vergangenheit habe, sondern auch eine irritierende Nähe zu verschiedenen Terroristen gehabt habe sowie Gewalt und Terror im Rahmen marxistisch-leninistischer Ideale billigte und allenfalls sogar unterstützte, nicht mit genügend Fakten, so der Presserat.

Die dritte Kammer des Presserates entschied deshalb, dass die «Weltwoche» mit der mehrfachen Veröffentlichung von fast dreissigjährigen Polizeifotos von Res Strehle in den Ausgaben vom 7. Februar («Der süsse Duft des Terrorismus») und vom 14. Februar 2013 («Der radikale Herr Strehle») die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 7 (Privatsphäre) der «Erklärung» verletzt hat.

Beim Bericht vom 7. Februar 2013 wurde zudem die Ziffer 3 der «Erklärung» (Anhörung bei schweren Vorwürfen) verletzt, da es gemäss dem Presserat auch bei einem Journalisten nicht genüge, jemandem so wenig Zeit einzuräumen, um zu einer Reihe lange zurückliegender schwerer Vorwürfe Stellung zu nehmen.

Weitere Verletzungen der Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 7 (Privatsphäre) stellte der Presserat fest, weil die «Weltwoche» ohne genügenden Beleg Gewalttaten und Ereignisse aus den 80er-Jahren mit dem Leben von Res Strehle in Zusammenhang bringe.

Darüber hinausgehend wurde die Beschwerde abgewiesen. Eine Verletzung der Ziffer 4 der «Erklärung» (Lauterkeit der Recherche) stellte der Rat nicht fest.

Strehle zeigte sich gegenüber dem Klein Report erfreut über den Entscheid. «Ich habe den Entscheid des Presserates mit Befriedigung zur Kenntnis genommen und bin froh, dass sich der Presserat so deutlich für die Einhaltung der journalistischen Handwerksregeln ausgesprochen hat», so Strehle. Weshalb er aber der Debatte ausgewichen war und ob er heute offensiver kommunizieren würde, dazu nahm er keine Stellung. «Im Übrigen gibt es von meiner Seite nichts anzufügen, das über meine damalige Erklärung im `Tages-Anzeiger` hinausgeht.»