Grosse Erleichterung beim Onlinemagazin «Republik». Eine Rückstellung von 930’000 Franken kann wieder aufgelöst werden.
Im Herbst 2022 überraschte das Magazin seine Leserinnen und Leser mit der Mitteilung, dass es bei den Steuerbehörden eine Selbstanzeige vorgebracht hatte.
Hintergrund waren Schenkungen, auf die sie keine Steuern entrichteten. Die Rückstellung belastete das Budget und sorgte für medialen Aufruhr. Die Schenkung einer einzigen Privatperson stammte von einer Stiftung.
Wie das Magazin am Freitagmorgen berichtete, entschied die Zürcher Steuerbehörde, dass die «Republik» dem Fiskus kein Geld schulde. Hintergrund sei ein Bundesgerichtsentscheid vom Sommer 2023, der Spenden von Stiftungen nicht der Kategorie von Schenkungen zuweist.
Wie die «Republik» schreibt, sei man auch keine Mehrwertsteuer für interne Verrechnungen schuldig. Auch hier machte das Magazin eine Rückstellung in der Höhe von 110’000 Franken.
Dem Klein Report erscheint das etwas seltsam wenn nicht dubios. Die «Republik» schreibt: «Das Problem war, dass die grossherzige Person kein Interesse an der Beteiligung an einem Medium hatte. Und drei Bedingungen stellte: a) das Geld zu spenden, b) von uns dann nie wieder zu hören, c) dass ihr Name nie genannt werde.»
Daraufhin seien fünf Jahre vergangen, so die «Republik» weiter, ehe man beim Vorbereiten der Unterlagen für die Steuerbehörden ein potenzielles Problem «entdeckte». Denn die spendende Person hatte die 1,5 Millionen nicht persönlich überwiesen, sondern im Namen ihrer Stiftung. Nun ist es aber so, dass Spenden von Stiftungen in manchen Kantonen als Schenkungen behandelt werden, auf die eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer erhoben wird.
«Im Kanton Zürich ist dies nicht der Fall, weswegen wir diese Möglichkeit 2018 nicht berücksichtigt hatten. Doch die Spende kam aus einem anderen Kanton», so die «Republik»
Der Klein Report rät der «Republik», in den Kanton Zug oder Schwyz zu ziehen, dann hat sie eine Sorge weniger.