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Donnerstag
02.07.2020

Medien / Publizistik

«Zitat unterschlug wesentliche Information»...

«Zitat unterschlug wesentliche Information»...

Die «Republik» hat ein Zitat von «Weltwoche»-Autor Alex Baur aus dem Zusammenhang gerissen. Es entstand der Eindruck, als trete er als Kronzeuge gegen seinen Chef Roger Köppel an. Der Presserat hat das Onlinemagazin gerügt.

In der «Republik» publizierte Christof Moser, heute Chefredaktor des Onlinemagazins, am 5. November 2018 den Artikel «Welcome to Switzerland, Mr Soros!». Der Lead lautete: «Wie Rhetorik und Feindbilder der globalen Rechten in den Abstimmungskampf um die SVP-Selbstbestimmungsinitiative einsickern – die Nachverfolgung einer Fake-Nachricht.»

Darin verwendete Moser ein Zitat des «Weltwoche»-Autors Alex Baur. Gekürzt und leicht bearbeitet schien es dem «Weltwoche»-Chef Roger Köppel eine Fehlinformation mit antisemitischem Inhalt anzulasten. 

Baur beschwerte sich beim Presserat, die «Republik» habe sein Zitat in einen «sinnverändernden Kontext eingebettet», wie das Gremium am Mittwoch in seiner ausführlichen Stellungnahme schreibt. Er habe in der zitierten Passage nicht seinen Chef Köppel gemeint, sondern Antisemiten in Südamerika und Osteuropa. So habe er dies in seinem Text auch unmissverständlich formuliert.

Dadurch, dass die «Republik» Baurs Zitat in einen Schweizer Zusammenhang eingerückt habe, sei jedoch der Eindruck entstanden, er trete als Kronzeuge gegen seinen Vorgesetzten und Herausgeber auf. 

Der Schweizer Presserat gab Baur jetzt recht: Zwar habe die «Republik» mit dieser Zitierweise nicht die Wahrheitspflicht verletzt. Aber aus der Sicht unbedarfter Leser sei der Eindruck erweckt worden, der nicht der Wirklichkeit entspricht.

«Zentraler Bestandteil des journalistischen Handwerks ist die Wiedergabe gesprochener oder geschriebener Sätze», erinnert der Presserat in der Stellungnahme. «Ein Zitat darf zwar durchaus gekürzt und zur Verdeutlichung des Gesagten sogar umgestellt werden.» 

Ziffer 3 der «Erklärung» verlange aber von Journalisten, keine wichtigen Elemente von Informationen zu unterschlagen und weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserten Meinungen zu entstellen.

Gegen diese Regel hat das Onlinemagazin verstossen. Mit der «ungenügenden» Zitierweise habe die «Republik» «eine wesentliche Information unterschlagen». 

Bei einem so heiklen Thema wie dem Vorwurf des Antisemitismus sei besondere Vorsicht beim Umgang mit zitiertem Material angebracht, mahnt der Presserat.