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Dienstag
02.03.2010

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüsst die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften zu diesem Gesetz einen Verstoss gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis. «Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung dar», kommentiert Reporter ohne Grenzen das Urteil am Dienstag.

Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen anlasslos sechs Monate lang zu speichern. Die jetzt für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Bestimmungen waren vom Bundesgesetzgeber zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen worden. Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut überprüft werden.

Die deutsche Telekom hat aufgrund des Urteils aus Karlsruhe beschlossen, den Strafverfolgungsbehörden ab sofort keine Auskünfte mehr zu den gespeicherten Vorratsdaten zu erteilen.