Nach dem Birnenschnaps Williams und dem Aprikosenschnaps Abricotine ist das Walliser Roggenbrot das dritte Walliser Produkt, das ins AOC-Register der kontrollierten Herkunftsbezeichnungen aufgenommen wird. Gegen den Entscheid hat der Grossverteiler Coop Rekurs eingelegt. Dieser wurde nun vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) abgelehnt. Coop kann den Entscheid vor Bundesgericht anfechten.
«Dieser Entscheid ist ein positives Signal», erklärte Gérald Dayer vom Walliser Landwirtschaftsdepartement. Der Entscheid sei auch wichtig im Zusammenhang mit der umstrittenen AOC-Anerkennung für den Käse Raclette du Valais. Im Entscheid der Rekurskommission kommt der Konsumentenmeinung eine grosse Bedeutung zu. Die verschiedenen Abklärungen haben gezeigt, dass die Mehrheit der Konsumenten zwischen Roggenbrot und dem Wallis eine Verbindung herstellt.
Der Grossverteiler Coop hatte geltend gemacht, dass andere Brote auch Ortsbezeichnungen tragen und erwähnte dabei das Tessiner- oder das Baslerbrot. Coop produziert auch Walliser Roggenbrot, allerdings in der Deutschschweiz und mit Getreide aus Nordamerika. Die Rekurskommission des EVD erwähnt in diesem Zusammenhang den Begriff der Täuschung, weil der Konsument das Roggenbrot mit dem Wallis in Verbindung bringt. Der AOC-Schutz für ein Produkt stellt laut Ansicht der Rekurskommission aber kein Verbot dar, dieses durch Dritte herstellen zu lassen. So könne Coop weiterhin Walliser Roggenbrot produzieren, sofern das AOC-Pflichtenheft eingehalten wird.
Dazu hat sich der Grossverteiler Migros entschlossen, nachdem er auf weitere Rekurse gegen die AOC-Registrierung des Walliser Roggenbrots verzichtet hatte. So beauftragte die Migros mehrere Walliser Bäckereien mit der Produktion von Roggenbrot.
Mittwoch
03.12.2003