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Mittwoch
12.12.2001

Die Tochter (2) von Prinzessin Caroline von Monaco und Ernst August Prinz von Hannover bekommt wegen der Veröffentlichung von Fotos umgerechnet 111 000 Franken Schmerzensgeld zugesprochen. Durch die Publikation von elf Fotos des Kindes in der Zeitschrift «Die Aktuelle» seien dessen Persönlichkeitsrechte verletzt worden, urteilte das Berliner Landgericht am Dienstag. Es sei das höchste Schmerzensgeld, das jemals ein Minderjähriger in einem Presserechtsprozess gewonnen habe, schreibt der Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz am Mittwoch den Medien. Prinz vertritt die Prinzen-Familie. Prinzessin Caroline habe geklagt, weil die Zeitschriften «Die Aktuelle» und «Die Zwei» von Sommer 1999 bis Sommer 2000 in neun Ausgaben Paparazzi-Fotos gedruckt hatten, schreibt Prinz. Die Bilder zeigten das Baby auch auf dem Arm ihrer Mutter Caroline beim Verlassen des Spitals nach der Geburt.