Content:

Donnerstag
11.04.2024

Werbung

Auch die BBC berichtete über den Fifa-Fall zu Green Washing, den die Schweizerische Lauterkeitskommission lancierte...

Auch die BBC berichtete über den Fifa-Fall zu Green Washing, den die Schweizerische Lauterkeitskommission lancierte...

Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat im vergangenen Jahr 124 Beschwerdeverfahren durchgeführt, was 40 Prozent mehr war als 2022: ein Rekordjahr.

Die meisten Beschwerden drehten sich um klassische Konsumententhemen. «Mit 14 Prozent hatte der Bereich Lebensmittel/ Getränke den höchsten Anteil der Beschwerden zu verzeichnen, gefolgt von den Branchen Haus/Garten (10,5 Prozent) und Freizeit/Touristik/Hotel/Restaurant (9,9 Prozent)», schreibt die SLK. «Zunahmen von Beschwerden gegenüber dem Vorjahr waren in den Bereichen Pharma/Gesundheit und Alkohol/Tabak festzustellen.»

Bei den Medien bleibe der Bereich Internet/E-Mail mit Abstand Spitzenreiter (37,6 Prozent), gefolgt von Direktmarketing (23,8 Prozent) und Aussenwerbung (9,5 Prozent). Eine stetige Steigerung der Beschwerdezahlen verzeichne der Bereich Soziale Medien, der erst seit 2021 separat gemessen werde und dieses Jahr einen Anteil von 8,5 Prozent aller Beschwerden ausmache.

«International für Aufsehen gesorgt hat, dass die Lauterkeitskommission eine Beschwerde gegen die Kommunikation eines grossen Sportverbandes zur Klimaneutralität eines Sportturniers gutgeheissen hat», wie aus dem Tätigkeitsbericht 2023 hervorgeht. Die SLK verlinkt auf den BBC-Artikel «Qatar World Cup: Fifa ‚made false statements‘ about carbon-neutral tournament, says Swiss regulator». Inzwischen sei der Entscheid rechtskräftig.

Fazit für den Klein Report: Der Entscheid der SLK im Juni 2023 im Zusammenhang mit der Kommunikation der Fifa zur Klimaneutralität der Fussball-WM 2022 in Katar hat die Bedeutung und Wichtigkeit eines Kontrollorgans, wie das der Lauterkeitskommission, deutlich hervorgestrichen.

Speziell die neuen Richtlinien zum «Green Marketing» seien von der Öffentlichkeit mit Interesse aufgenommen worden. Ende letzten Jahres versuchte das Selbstregulierungsorgan Antworten auf die Frage «Wann ist eine kommerzielle Werbung Greenwashing?» zu geben.

«Die Richtlinie stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt, also Green Marketing betreibt. Die Werbenden erhalten Hinweise, was sie berücksichtigen sollten und was in einem allfälligen Beschwerdeverfahren für die SLK relevant ist», so die Kommission, die letztes Jahr durch eine interne Arbeitsgruppe prüfen liess, ob eine Anpassung der Grundsätze der SLK notwendig sei.

Diese kam zum Schluss, «dass die bestehenden Rechtsgrundlagen ausreichen, um die Lauterkeit von kommerziellen Kommunikationen mit Umweltbezug prüfen zu können». Die neue Richtlinie schaffe denn auch keine neuen Regeln, sondern konkretisiere die Anforderungen, wann Green Marketing das Wahrheits- und das Klarheitsgebot im Lauterkeitsrecht erfüllt.