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Sonntag
18.08.2019

Medien / Publizistik

FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann: Seine Meinung wurde «entstellt».

FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann: Seine Meinung wurde «entstellt».

«Weltwoche»-Chefredaktor und SVP-Nationalrat Roger Köppel hat in einem Editorial seinem FDP-Ratskollegen Hans-Peter Portmann ein falsches Zitat in den Mund gelegt. Mit zwei weiteren Beschwerden gegen «Weltwoche» und «Blick» hatte Portmann vor dem Schweizerischen Presserat dagegen keinen Erfolg.

In der Aussenpolitischen Kommission habe Portmann «nur gerade zwei von vier FDP-Stimmen auf seine Seite bringen können», kommentierte «Weltwoche»-Autor und Alt-Nationalrat Christoph Mörgeli am 8. November 2018 die Abstimmung zu einem Vorstoss des FDP-Manns zum Uno-Migrationspakt. Portmann fordere eine Volksabstimmung zum Uno-Migrationspakt, um Stimmung gegen die «Selbstbestimmungsinitiative» zu machen, so Mörgeli in der «Weltwoche»-Rubrik «Personenkontrolle».

Zwei Tage später berichtete die Politikchefin der Blick-Gruppe, Sermîn Faki, unter dem Titel «FDP-Portmann tappt in Mörgelis Falle», Nationalrat Portmann habe aus Verärgerung über die «Weltwoche» das Abstimmungsverhalten in der Kommission verraten und damit das Kommissionsgeheimnis gebrochen. 

In einer Mail, die auch an zwei «Weltwoche»-Journalisten ging, habe er mitgeteilt, dass mindestens drei und nicht bloss zwei FDP-Mitglieder in der Kommission für seinen Vorschlag gestimmt haben. Daraufhin hätten mehrere Kommissionsmitglieder eine Untersuchung verlangt und die Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter sei «sehr besorgt» über die zunehmende Missachtung des Geheimnisses, so der «Blick». 

Auch Portmanns Sicht kommt im «Blick»-Artikel zur Sprache: Er habe das Kommissionsgeheimnis nicht verletzt, weil keine individuellen Voten oder Protokolle bekannt gegeben wurden und er gleich wie die SVP nur über die eigenen Parteimitglieder gesprochen habe. 

Der FDP-Nationalrat beschwerte sich beim Presserat, dass der «Blick» falsche Fakten veröffentlicht und ihn vorverurteilt habe. «Die Sachverhalte werden zwar mit zugespitzten Formulierungen dargestellt, widersprechen aber nicht dem Prinzip der Wahrheitssuche», so die Einschätzung des Presserats in seiner am Freitag publizierten Stellungnahme.

In der gleichen Angelegenheit reichte Hans-Peter Portmann eine weitere Beschwerde ein, diesmal gegen die «Weltwoche». Per Mail hatte er nach Christoph Mörgelis Kommentar eine Richtigstellung verlangt. Mörgeli antwortete, dass er ihm von einer «öffentlichen Entgegnung» abrate, wie aus Stellungnahme weiter hervorgeht. Eine «Entgegnung» könnte weitere Details über die Kommissionsberatungen offenlegen, was für den Nationalrat nachteilig wäre. 

«Für den Presserat kann diese Antwort nicht als 'zweifelhafte Druckanwendung' mit einer Nähe zum strafrechtlichen Tatbestand der Nötigung oder als 'Weigerung' zur Berichtigung gewertet werden», so das Gremium. Aus der Korrespondenz zwischen Mörgeli und Portmann, die dem Presserat vorliegt, gehe insgesamt nicht hervor, dass die «Weltwoche» eine Richtigstellung explizit verweigert habe. 

Die Zeitschrift hat für den Presserat daher nicht gegen die Berichtigungs-Regelung des Berufskodex verstossen.

Gutgeheissen hat der Presserat hingegen Portmanns dritte Beschwerde. Sie richtete sich gegen ein Editorial von SVP-Nationalrat und «Weltwoche»-Chefredaktor Roger Köppel. Unter dem Titel «Volksverächter» kommentierte Köppel in für den Presserat «sehr markigen, aber zulässigen Worten» Portmanns Auftritt in einer Fernsehsendung zur «Selbstbestimmungsinitiative». 

An einer Stelle jedoch suggeriert Köppel durch den Einschub «so Portmann», dieser habe in der Talkshow von der «reissenden Bestie Volk» gesprochen. «Die Formulierung wird den Lesern als indirektes Zitat präsentiert, obwohl sie Portmann in der Sendung weder so noch ähnlich benutzt hat.» Durch diese unsachgemässe Quellenbearbeitung hat die «Weltwoche» die Portmanns Meinung «entstellt» und den Journalistenkodex verletzt.