In einer Medienmitteilung vom Montag hat die Registrierungsstelle für Domain-Namen mit der Endung «.ch» (Switch) zwei Wochen vor der Einführung von Internationalized Domain Names (IDN) den Startschuss auf 1. März Schlag 12 Uhr festgelegt und damit für Verwirrung gesorgt. Das Festhalten der Switch an dieser sogenannten Big Bang-Methode und dem Prinzip «first come, first served» könne nämlich zu unrechtmässigen Registrierungen (Domaingrabbing) und Willkür bei der elektronischen Vergabe führen. So jedenfalls die Interpretation der Portalbetreiberin reisen.ch, die nun beim Bakom nach eigenen Angaben Beschwerde eingereicht hat.
Bisher mussten aus technischen Gründen Umlaute und Akzente wie ä, ö, ü, é mit Vokalen wie ae, oe, ue oder e umschrieben werden. Das soll sich ab 1. März ändern. Der Vorwurf von reisen.ch: Die Switch verzichte ausdrücklich darauf, für gewisse Zeit den bisherigen Haltern solcher Umlaut- und Akzente-Domain-Namen bestimmte Vorrechte für die Registrierung der entsprechenden IDN einzuräumen (sog. Sunrise-Methode).
In der Auffassung, dass Switch mit der Art ihres Einführungsverfahrens von IDN sowohl Bundesrecht wie auch die berechtigten Interessen zahlreicher Unternehmen und Privater verletze, hat reisen.ch als Halterin von Domain-Namen mit ue bei der Switch ein Gesuch eingereicht, in dem um gewisse Vorrechte bei der Vergabe der entsprechenden Domain-Namen mit ü ersucht wurde. Dadurch solle verhindert werden, dass die betroffenen Domain-Namen ab 1. März von Dritten unrechtmässig registriert werden können. Gleichzeitig wurde nach eigenen Angaben verlangt, dass sich Switch an die gesetzliche Verpflichtung von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) hält, wonach sie bei solch gravierenden Änderungen die bisherigen Halter von Domain-Namen direkt informieren muss. Doch Switch hat laut reisen.ch in ihrer Verfügung vom 4. Februar diese rechtlichen Grundlagen anders interpretiert und fühlt sich zu einer direkten Information nicht verpflichtet. Gegen den abschlägigen Entscheid der Switch hat reisen.ch nun am 15. Februar beim Bakom Beschwerde eingereicht, wie das Internet-Portal am Dienstag in einer Medienmitteilung bekannt gab.
Beim Bakom war am Dienstag noch nicht klar, ob vor dem 1. März über die Beschwerde entschieden wird. Ihr Inhalt müsse zunächst geprüft werden, erklärte Mediensprecher Bernhard Bürki auf Anfrage der sda. Doch die von Reisen.ch angeführte Informationspflicht gegenüber den Haltern beziehe sich ausschliesslich auf Telefonnumern, hielt Bürki fest. Und das von Switch angewandte «First come, first serve»-Prinzip basiere auf vom Bakom erlassenen Vorschriften und entspreche internationalen Gepflogenheiten.
Dienstag
17.02.2004