Ab dem 1. März können auch in der Schweiz Domainnamen mit Umlauten und Sonderzeichen eingetragen werden. Statt wie bisher nur mueller.ch oder cafe.ch ist somit auch müller.ch und café.ch möglich. Die in Bern ansässige Firma Reisen.ch AG kritisiert nun, dass die bisherigen Halter von Namen mit «ue», «ae», «oe» nicht automatisch auch Besitzer des Domainnamens mit «ü», «ä» und «ö» werden, zumal die gängigen Suchmaschinen zwischen der Schreibweise der Umlaute keinen Unterschied machen. Damit werde, so reisen.ch, der Halter von mueller.ch gleich auch zum Halter von müller.ch. Doch um diesen neuen Namen zu besitzen, muss er die neue Domain auch eintragen lassen. Und da befürchtet Reisen.ch Schlimmstes: Wenn am 1. März die neuen Schreibweisen zugelassen werden, dürfte es wiederum einen Riesenrun auf Reservierungen geben, wobei das Sammeln von Domainnamen, um sie später zu verkaufen, aktuell werde.
Wie Reisen.ch am Dienstag schreibt, habe die Registrierungsstelle für .ch-Domänen, Switch, «ausdrücklich darauf verzichtet, den bisherigen Haltern von Domainnamen oder Kennzeichenrechten bestimmte Vorrechte einzuräumen». Auch würden keine Reservationen für bestimmte Domainnamen akzeptiert. «Switch hat es zudem bis heute unterlassen, die bisherigen Inhaber von über 540 000 .ch-Domänen direkt über das geplante Verfahren zur Einführung von IDN zu informieren.» Diese hätten nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) mindestens sechs Monate vor der Einführung von IDN über das geplante Vorgehen benachrichtigt werden müssen. «Für viele betroffene Halter von Domainnamen wird daher das böse Erwachen erst nach dem 1. März 2004 kommen. Nämlich dann, wenn ein Dritter denselben Domain-Namen, welcher bislang umschrieben werden musste, in schmarotzerischer Art und Weise als Erster mit Akzenten oder Umlauten registriert», folgert Reisen.ch.
Die Reisen.ch AG hat daher am 18. Janauar bei der Switch mittels eines Gesuchs verlangt, dass ihr als bisherige Halterin von .ch-Domänen mit Sonderzeichen auf 1. März 2004 automatisch auch die entsprechenden neuen Domainnamen zuzuteilen sind. Dadurch soll verhindert werden, dass betroffene Domainnamen von Dritten unrechtmässig registriert und verwendet werden dürfen. Gleichzeitig verlangt die Reisen.ch AG, dass die Zuteilung von IDN auf einen Zeitpunkt zu verschieben ist, der mindestens sechs Monate nach der Benachrichtigung aller bisherigen Inhaber von .ch-Domänen üb er das geplante Vorgehen liegt.
Mittwoch
28.01.2004