Ein Werbespot für Kalkreiniger bewarb auch einen Aktivschaum mit. Die Schweizerische Lauterkeitskommission entschied, dass die beiden Produkte in dem Spot zu wenig genau auseinandergehalten worden seien.
Es werde durch den fliessenden Übergang von einem Produkt zum anderen der Eindruck erweckt, dass auch der Aktivschaum kalklösende Wirkung aufweise. Dies führe die Konsumenten hinters Licht, begründete das Selbstkontrollorgan der Werbebranche seine Entscheidung.
Gleichzeitig lehnte die Kommission die Beschwerde eines Mitbewerbers ab, der beanstandete, dass der Werbespot den Eindruck erwecke, das Mittel könne einen ganzen Kalkwürfel auflösen. Die Lauterkeitskommission verstand diesen «Kalkwürfel-Test» hingegen als Metapher für die unbestrittene Wirkung des Produktes.