Konzessionierte regionale TV-Stationen dürfen künftig schweizweit verbreitet werden. Wie erwartet wurde, hat der Bundesrat die Verbreitungsbeschränkung für die Programme aufgehoben. Die entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) tritt per 1. März in Kraft, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mit.
Die Verbreitung ausserhalb des Versorgungsgebiets wird damit digital oder via Internet zulässig. «Dadurch», schreibt das Bakom, «soll dem Publikum ein unkomplizierter Zugang zu diesen Programmen ermöglicht werden, welche einen wertvollen Beitrag zur Meinungsbildung leisten.» Die Sender seien aber weiterhin verpflichtet, sich inhaltlich auf ihr Versorgungsgebiet auszurichten.
Technisch wird der Schritt damit begründet, dass die meisten Kabelnetzbetreiber die digitalen Programme inzwischen unverschlüsselt anbieten würden. «Ohne Verschlüsselung der Programme sowie auch bei der Internetübertragung ist jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Verbreitungseinschränkung nur mit hohem technischem und finanziellem Aufwand möglich», so das Bakom.
Begrüsst wurde der Entscheid des Bundesrates am Mittwoch von Telesuisse, dem Verband der regionalen Schweizer Fernsehsender. «Dass mit dieser Regelung nun auch Zuschauer ausserhalb des Konzessionsgebietes regionale Programme sehen können, ist bei der heutigen Mobilität und auch im Sinne der Meinungs- und Angebotsvielfalt zu begrüssen», schreibt der Verband in einem Kommuniqué.
Dass es durch den Entscheid im TV-Werbemarkt zu wesentlichen Änderungen kommen könnte, steht laut Telesuisse nicht zu erwarten. Dies, weil die Programme weiterhin auf die jeweiligen Versorgungsgebiete ausgerichtet bleiben.